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Sofern Ihnen Untersuchungshaft droht oder Sie sich bereits in Untersuchungshaft befinden, ist es kein großes Geheimnis, dass Ihnen dann das Recht zusteht, sich einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl vom Gericht beiordnen zu lassen.
Auch wenn Sie sich bereits bspw. mehr als drei Monate aufgrund Anordnung eines Gerichtes oder mit gerichtlicher Genehmigung in einer Anstalt befinden, liegt ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung vor, sodass Sie einen Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers ihrer Wahl haben.
Wenn Sie einen engagierten, für Ihre Rechte als Beschuldigter kämpfenden (Pflicht)verteidiger suchen, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie frühzeitig über mein Sekretariat einen Besprechungstermin. Ich nehme ausschließlich ihre Rechte wahr und verteidige Sie unter Anwendung sämtlich mir gegebenen Möglichkeiten.
Nur so ist gewährleistet, dass frühzeitig eine gemeinsame Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden kann, um dann einen für Sie möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens zu erreichen.
Aufgrund langjähriger Erfahrung als Verteidiger bin ich in der Lage mit Ihnen die wesentlichen Dinge zu besprechen und die richtigen Rückschlüsse zu ziehen, um eine für Sie erfolgreiche Verteidigung zu durchzuführen.
Termine können über mein Sekretariat telefonisch abgesprochen oder per email vereinbart werden.
Felix Schmidt, Heilbronn,
Fachanwalt für Strafrecht